SRH Medinet Burgenlandklinik

Informationen für unsere Fachbesucher

Ein direkter Kontakt und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen sind uns ein Herzensanliegen.

Zahlen, Daten, Fakten

Die Burgenlandklinik auf einen Blick

93
Kapazität Psychosomatik
2021 / 2022
TOP Rehaklinik - Psyche
24
Kapazität Alkoholentwöhnungsbehandlung

Indikationen & Kontra­indikationen

Das In­di­ka­ti­ons­spek­trum der Bur­gen­land­kli­nik um­fasst alle üb­li­chen In­di­ka­tio­nen für eine sta­tio­nä­re Ver­hal­tensthe­ra­pie und Ver­hal­tens­me­di­zin.

Zum In­di­ka­ti­ons­spek­trum zäh­len ins­be­son­de­re De­pres­sio­nen, Angst­stö­run­gen, so­ma­to­for­me Stö­run­gen, Ess­stö­run­gen und Zwangs­stö­run­gen. Wei­te­re Be­hand­lungs­in­di­ka­tio­nen sind An­pas­sungs­stö­run­gen, post­trau­ma­ti­sche Stö­run­gen, dis­so­zia­ti­ve Stö­run­gen, psy­chi­sche Fak­to­ren bei kör­per­li­chen Er­kran­kun­gen sowie Per­sön­lich­keits­stö­run­gen. Des Wei­te­ren kön­nen auch Pa­ti­en­ten mit Psy­cho­sen des schi­zo­phre­nen For­men­krei­ses auf­ge­nom­men wer­den, so­fern diese Pa­ti­en­ten nicht akut psy­cho­tisch oder sui­zi­dal sind.

Dar­über hin­aus be­han­deln wir Pa­ti­en­ten im Rah­men einer Al­ko­hol­ent­wöh­nung. Es fin­den sich aber auch bei un­se­ren psy­cho­so­ma­tisch er­krank­ten Pa­ti­en­ten Such­ter­kran­kun­gen als Zweit- und Dritt­dia­gno­se. Hier­zu zäh­len ins­be­son­de­re Al­ko­hol­miss­brauch, Ni­ko­tin­miss­brauch oder  -ab­hän­gig­keit sowie Ben­zo­dia­ze­pin­miss­brauch bzw. -ab­hän­gig­keit, die eben­falls unter ver­hal­tensthe­ra­peu­tisch-ver­hal­tens­me­di­zi­ni­schen Ge­sichts­punk­ten mit­be­han­delt wer­den.

Als so­ge­nann­te Ne­ben­dia­gno­sen werden somatoforme Störungsbilder mitbehandelt, wozu z. B. Schwindel, essentielle und stressbedingte Hypertonie, Diabetes mellitus, Colitis ulcerosa, Migräne, aber auch Erkrankungen des muskuloskelettalen Systems zählen.

Da für die Störungen der genannten Indikationsbereiche prinzipiell auch ambulante Behandlungsoptionen gegeben wären, sollten bei der Einweisungsentscheidung vor allem spezielle Aspekte des jeweiligen Störungsbildes in Betracht gezogen werden, die in der Regel ein stationäres Therapiesetting erforderlich machen.

Solche Aspekte können beispielsweise sein:

  • chronisches Krankheitsverhalten
  • Multimorbidität, Notwendigkeit der Kombination somatomedizinischer und psychotherapeutischer Maßnahmen
  • Vorliegen von schweren sozialen Beeinträchtigungen, z. B. soziale Defizite, Vereinsamung, Arbeitsplatzprobleme, Partnerproblematik
  • Notwendigkeit der Herausnahme des Erkrankten aus dem sozialen Umfeld, z. B. bei starker beruflicher oder privater Belastung, ausgeprägten Versagenszuständen
  • Fehlen zielführender ambulanter psychosomatischer bzw. psychotherapeutischer Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort des Patienten
  • Indikation seitens der Kosten-/Leistungsträger, z. B. bei Rentenantrag, beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen, sozialmedizinischer Beurteilung im Zusammenhang mit der Bedrohung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit

Pa­ti­en­ten, die in ihrem Rea­li­täts­be­zug und/oder in ihrer All­tags­be­wäl­ti­gung aus psy­chi­schen oder kör­per­li­chen Grün­den er­heb­lich be­hin­dert sind, kön­nen nicht auf­ge­nom­men wer­den. Hier­zu ge­hö­ren Pa­ti­en­ten mit schwe­ren kör­per­li­chen Be­hin­de­run­gen, die eine stän­di­ge Hilfs­be­dürf­tig­keit be­din­gen. Die Kli­nik ist auch nur ein­ge­schränkt für Roll­stuhl­fah­rer ge­eig­net.

Pa­ti­en­ten mit De­men­zen oder an­de­ren schwe­ren Psy­cho­syn­dro­men, aku­ten Psy­cho­sen und sol­che mit ak­tu­el­ler sui­zi­da­ler Ge­fähr­dung kön­nen nicht auf­ge­nom­men und be­han­delt wer­den.

Aufgenommen werden Patienten ab dem vollendeten 17. Lebensjahr, die fähig sind, ohne wesentliche fremde Hilfe die Angebote unserer Klinik in Anspruch zu nehmen und die angezeigten Maßnahmen durchzuführen. Dies schließt auch Patienten des höheren Lebensalters ein, die an den genannten Störungen leiden.

SPEZIALSPRECHSTUNDE Aufmerksamkeitsdefizit- / Hyperaktivitätssyndrom im Erwachsenenalter

Eine Spezialität der Burgenlandklinik ist die Behandlung von Patienten mit ADHS im Erwachsenenalter. Dies korreliert gut mit der Inklusion von Suchtpatienten, da bei ADHS die häufigste komorbide Diagnose die einer Suchtproblematik ist. 

Auf der Grundlage einer kassenärztlichen Ermächtigung bietet Dr. med. Ballaschke eine Spezialsprechstunde zur Diagnostik und Therapie des ADHS an. 

Weitere Informationen
4 - 5 Wochen
Psychosomatische Rehabilitation
12 Wochen
Alkoholentwöhnungsbehandlung

Rehabilitationsdauer & Kriterien der Modifikation

Die Rehabilitationsdauer beträgt in der Regel 4 - 5 Wochen (Psychosomatik) bzw. 12 Wochen (Sucht).

Kriterien, die eine Verlängerung notwendig erscheinen lassen, ergeben sich immer aus der Komplexität des jeweiligen Störungsbildes, der erreichten Teilziele und natürlich der Motivation und Mitarbeit der Rehabilitanden. Die Notwendigkeit der Behandlungsverlängerung wird differenziert im Entlassungsbericht begründet. Ziel ist hierbei immer eine erfolgreiche Wiedereingliederung in das Erwerbsleben bzw. auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die Therapie

Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­plan

Der in­di­vi­du­el­le The­ra­pie­plan wird nach dem Auf­nah­me­ge­spräch beim Be­zugs­the­ra­peu­ten und Arzt ent­spre­chend den dia­gnos­ti­schen Über­le­gun­gen und den ers­ten ge­mein­sam er­ar­bei­te­ten Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­zie­len er­stellt.

Dabei kom­men alle Therapiebestandteile unserer Klinik zum Tra­gen.

Alle Pa­ti­en­ten er­hal­ten wö­chent­lich ihren Therapieplan, aus dem analog unseres Musterthe­ra­pie­planes her­vor­geht, zu wel­chem Zeit­punkt wel­che The­ra­pie bei wel­chem The­ra­peu­ten in wel­cher ört­li­chen Ge­ge­ben­heit statt­fin­det.

In der Woche sei­ner An­rei­se nimmt jede Patientin und jeder Pa­ti­ent an der Pa­ti­en­ten­be­grü­ßung, an der Ba­sis­grup­pe als Ein­füh­rung in die Grup­pen­psy­cho­the­ra­pie, an der test­psy­cho­lo­gi­schen Präd­ia­gnos­tik, an der Ein­füh­rung in die Er­go­the­ra­pie und der Geräteeinweisung stan­dard­mä­ßig teil. Zu­sätz­lich legt der Arzt ge­mein­sam mit dem Pa­ti­en­ten alle sport- und phy­sio­the­ra­peu­ti­schen Maß­nah­men fest. Hier gilt un­se­re be­son­de­re Auf­merk­sam­keit der För­de­rung eines ak­ti­ven The­ra­pie­pla­nes.

Ent­spre­chend den Dia­gno­sen und den Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­zie­len nimmt der Pa­ti­ent ab der zwei­ten Woche zu­sätz­lich an der Pro­blem­lö­se­grup­pe und – je nach Er­for­der­nis – an den In­di­ka­ti­ons­grup­pen teil.

Jeder Pa­ti­ent be­kommt Ge­stal­tungs­the­ra­pie und freie Er­go­the­ra­pie ver­ord­net. Spä­ter kann die In­te­gra­ti­on in die in­ter­ne und dann auch in die ex­ter­ne Belastungserprobung er­fol­gen. Na­tür­lich wird die­ser The­ra­pie­plan auf die in­di­vi­du­el­len Be­dürf­nis­se des Pa­ti­en­ten ab­ge­stimmt – immer im Hin­blick auf die Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­zie­le, wobei ins­be­son­de­re die Team­be­spre­chun­gen und die Che­farzt­vi­si­ten dazu die­nen, den Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­plan zu op­ti­mie­ren.

Früh­zei­tig ge­lan­gen wei­ter­füh­ren­de Maß­nah­men für die Zeit nach der sta­tio­nä­ren me­di­zi­ni­schen Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­me in die Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­pla­nung. Dazu not­wen­dig sind ins­be­son­de­re eine aus­führ­li­che So­zi­al­be­ra­tung, z. T. die Vor­stel­lung in der Re­ha-Be­ra­tung, hier be­reits wäh­rend des sta­tio­nä­ren Auf­ent­hal­tes des Pa­ti­en­ten, um Maß­nah­men zur Teil­ha­be am Ar­beits­le­ben an­zu­bah­nen.

Eine gute in­ter­ne und ex­ter­ne Ko­ope­ra­ti­on sind für die Ge­stal­tung des Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­pla­nes wich­tig, um z. B. auch wei­ter­füh­ren­de Maß­nah­men nach der Be­hand­lung in un­se­rem Hause an­zu­sto­ßen. Wenn Sie hier­zu nä­he­re In­for­ma­tio­nen wün­schen, be­steht für ärzt­li­che und the­ra­peu­ti­sche Kol­le­gin­nen und Kollegen die Mög­lich­keit, un­se­re aus­führ­li­chen Behandlungskonzepte anzufordern.

Am Aufnahmetag erhalten alle Rehabilitanden unsere Hausordnung mit dem Hinweis, dass für Patienten, die zur Alkoholentwöhnungsbehandlung in unserem Hause sind, eine gesonderte Ausgangsregelung besteht.

Um Ihnen das Ein­le­ben in der Kli­nik und das Ein­hal­ten der Ab­sti­nenz zu er­leich­tern, dürfen Sie unser weitläufiges Kli­nik­ge­län­de in den ers­ten zwei Wochen nicht ver­las­sen. Ab der dritten Behandlungswoche ist dies in Begleitung von zwei Mitpatienten möglich. Der weitere Ausgang hängt dann von Ihrer Motivation, dem Fortschritt in der Behandlung und Ihrem Mitwirken in der Bezugsgruppe ab und könnte ab der vierten Behandlungswoche allein erfolgen. Ihre Therapeutin wird in engem Austausch mit Ihnen die jeweiligen weiteren Schritte besprechen.

AUS-, FORT- UND WEITERBILDUNG & Kooperationen

Wir geben unser Wissen weiter

Unsere Patienten liegen uns am Herzen. Aus diesem Grund ist es uns wichtig, unseren Mitarbeitenden regelmäßig Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu bieten. Hierzu führen wir häufig interne Veranstaltungen durch, um auf dem neuesten Stand der Wissenschaft zu bleiben. Gleichzeitig verstehen wir uns als Ausbildungszentrum für Ärztinnen & Ärzte und Psychologinnen & Psychologen jenseits unserer Klinik.

Es bestehen Ko­ope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­run­gen mit ver­schie­de­nen Weiterbildungs­in­sti­tu­ten.

Unsere Weiterbildungsermächtigungen

  • Weiterbildungsbefugnis für Psychiatrie und Psychotherapie (12 Monate)
  • Weiterbildungsbefugnis für Psychotherapeutische Medizin (12 Monate)