Hier stellen wir unsere Behandlungsschwerpunkte und Therapieangebote vor.
Breit aufgestellt: für Sie
Als Fachklinik für psychiatrisch-psychosomatische Rehabilitation und Suchtmedizin mit verhaltenstherapeutischem Ansatz bieten wir ein umfangreiches Behandlungsspektrum.
Erfahren Sie mehr über unsere Schwerpunkte
Da jeder Patient und jede Patientin mit unterschiedlichen Vorerfahrungen, Wünschen und Zielen, vielleicht auch Befürchtungen bezüglich des Rehabilitationsaufenthaltes zu uns kommt und wir diesen verschiedenen individuellen Therapiezielen gerecht werden möchten, bieten wir ein umfangreiches Behandlungsspektrum an.
Psychosomatisches Therapiekonzept
Unser Therapiekonzept umfasst sowohl psychotherapeutische als auch körperliche Aspekte. Unser oberstes Ziel dabei ist es, jede Patientin und jeden Patienten in der Gesamtheit der seelischen, körperlichen und sozialen Lebenssituation wahrzunehmen und bei der Bewältigung von Problemen in diesen Bereichen zu unterstützen. Grundlage der Behandlung in unserem Haus ist die kognitive Verhaltenstherapie, die wir integrativ einsetzen. Unsere Mitarbeiter in den verschiedenen Fachbereichen arbeiten im Team, um eine optimale ganzheitliche Versorgung für Sie zu gewährleisten.
Unsere Therapiebestandteile
Belegungsträger unserer Klinik
- Deutsche Rentenversicherung
- Gesetzliche Krankenkassen
- Private Krankenversicherungen
- Heilfürsorge & Beihilfe
- Sozialämter
Federführender Kosten- und Leistungsträger ist die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland. Die Deutschen Rentenversicherungen Bund, Braunschweig-Hannover, Berlin-Brandenburg und Knappschaft-Bahn-See sind gleichfalls wichtige Vertragspartner. Für heilfürsorgeberechtigte Polizeibeamte des Landes Sachsen-Anhalt besteht ein Versorgungsvertrag; im Rahmen von Einzelfallentscheidungen nehmen wir auch Polizeibeamte anderer Bundesländer zur Rehabilitationsbehandlung auf.
Privatpatienten/Selbstzahlern bieten wir nach Prüfung der medizinischen Unterlagen durch die ärztliche Klinikleitung ebenfalls Behandlungsmöglichkeiten, selbstverständlich auch Mitgliedern der privaten Krankenversicherungen und Beihilfeberechtigten sowie gesetzlich Krankenversicherten (Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V besteht), wenn eine Kostenzusage erfolgt.
Sie möchten mehr erfahren?
Weitere Informationen zur medizinischen Rehabilitation erhalten Sie bei unserem Hauptbelegungsträger, der Deutschen Rentenversicherung.